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Start der 4you Jugendsprechstunde Straubing

Am 06.März 2019 beginnt die offene Jugendsprechstunde am Anger 21 in Straubing.
Sie bietet Jugendlichen die Möglichkeit, ohne Termin (daher offen) oder Voranmeldung jeden Mittwoch zwischen 16 und 18 Uhr ein kostenloses, maßgeschneidertes Beratungsangebot, wenn es um Alkohol, Nikotin, illegale Drogen oder Onlinesucht geht, wahrzunehmen.

In Einzelgesprächen wird über das jeweilige Suchtmittel informiert und der Konsum mit dem Jugendlichen reflektiert. Das Ziel ist es, Handlungsalternativen zum Suchtmittelmissbrauch zu finden um eine zufriedene Tagesgestaltung zu erlernen.

Alle Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Nicht ganz freiwillig- Auflagengespräche statt Strafe

Drogenkonsum (legal wie illegal) an Schulen und in Ausbildungsbetrieben kann nicht toleriert werden. Deshalb drohen dem Betroffenen häufig Strafen, die ihm jedoch meist wenig Hilfestellung im Sinne der Suchtprävention bieten. Das Angebot der offenen Jugendsprechstunde versteht sich mit seiner Möglichkeit der Auflagengespräche als Bindeglied zwischen Bestrafung und Hilfestellung. Ausbildern, Sozialpädagogen und Lehrern wird die Möglichkeit gegeben, dem Jugendlichen bei Fehlverhalten Auflagengespräche (erstmalig fünf Gespräche) anstelle einer Bestrafung anzubieten. Dies stellt die Hilfe bei Suchtproblemen vor die Sanktion. Der betroffene Jugendliche muss sich demnach bis zu einem festgelegten Zeitraum in der Jugendsprechstunde eingefunden haben um dort Termine für die Auflagengespräche zu vereinbaren. Nach Erfüllung der Gespräche bekommt er eine Bestätigung ausgehändigt, die dieser zurück an die vermittelnde Stelle gibt. Bei Nichterfüllung greift das jeweilige Sanktionssystem. Auf Grund der Schweigepflicht ist es nicht möglich den Inhalt des Gespräches auf der Bestätigung zu vermerken.
Ziel der Gespräche ist neben der klassischen Psychoedukation die Ambivalenzarbeit, in der auf die Nachteile des Konsums und dessen Risiken eingegangen wird. Weiterhin wird dem Betroffenen die Möglichkeit geboten sein Konsumverhalten zu reflektieren, Handlungsalternativen zu finden und bei Bedarf weitervermittelt zu werden.
Es ist möglich, dass diese Form der Auflagengespräche auch von anderen Einrichtungen, die Umgang mit konsumierenden Jugendlichen haben, auferlegt werden (z. B. Justiz und Vereine).