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Kinder und Jugendliche

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Familien stehen im Alltag vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei kann das Selbsthilfepotenzial irgendwann erschöpft sein.

Mit dem ambulanten Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) möchten wir hier ansetzen und Familien in Form von Hilfe zur Selbsthilfe dabei unterstützen, individuellen Problemlagen zu begegnen.

Mögliche Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Förderung der Erziehungsfähigkeit
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden und Ämtern
  • Sicherung materieller Grundlagen
  • Bearbeitung familiärer Konflikte
  • Anleitung bei der Alltagsorganisation
  • Förderung der seelischen Gesundheit
  • Bewältigung von Krisensituationen
  • Vernetzung mit weiteren Hilfsangeboten in der Umgebung

Unser Ziel ist, aus bestehenden Ressourcen zu schöpfen und neue Potenziale zu entdecken. Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl.

Die Hilfeform der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist in der Regel auf längere Dauer ausgerichtet und setzt als aufsuchende Unterstützungsform im direkten Lebensumfeld betroffener Familien an.

Auftraggeber ist das örtliche Jugendamt. Hier muss die Hilfe beantragt werden. Mit dem zuständigen Jugendamt wird zu Beginn der Maßnahme ein Hilfeplan erarbeitet, der als Grundlage für die Ausgestaltung der Unterstützung dient. Für Familien ist die Hilfe kostenlos.

Sozialpädagogische Familienhilfe in Familien mit Suchtbelastung

Besonders einschneidend für das gesamte Familiensystem ist die Suchterkrankung eines Elternteils. Begleitet wird dies häufig durch Scham, Schuldzuweisung und Tabuisierung. Nicht selten spricht man in diesem Zusammenhang von einer „Familienerkrankung“. Auch hier kann die Sozialpädagogische Familienhilfe, durch den engmaschigen und aufsuchenden Charakter, eine geeignete Unterstützungsform zur Stabilisierung des Familiensystems sowie zur Sicherung des Kindeswohls darstellen.

Durch geschultes Fachpersonal ermöglichen wir eine adäquate Begleitung und Unterstützung betroffener Familien. Neben den allgemeinen Arbeitsansätzen der Sozialpädagogischen Familienhilfe finden hier auch suchtspezifische Methoden Anwendung.

Beispiele hierfür sind:

  • Anbindung an interne/externe suchtspezifische Angebote
  • Spezieller Fokus auf die Förderung von Kontinuität/Stabilität/Zuverlässigkeit
  • Entgegenwirken einer Rollenumkehr
  • Resilienzförderung der Kinder
  • Psychoedukation
Erziehungsbeistandschaften

Auf dem Weg ins Erwachsenenalter können Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Belastungen konfrontiert sein. Schwierigkeiten in der Schule oder am Ausbildungsplatz, Konflikte mit den Eltern, Probleme mit Gleichaltrigen oder die Auswirkungen von Entwicklungsschwierigkeiten sind hier nur einige Beispiele.

Mit dem Angebot der Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII ggf. i.V.m. §41 SGB VIII) möchten wir Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene verlässlich und individuell bei der Bewältigung von Krisen und Alltagsproblemen unterstützen.

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine aufsuchende Unterstützungsform und setzt in der Lebenswelt des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen an. Dabei steht der/die Heranwachsende im Mittelpunkt der Hilfe. Ist dies zur Zielerreichung sinnvoll, so werden auch Eltern oder andere relevante Bezugspersonen miteinbezogen.

Auftraggeber ist das örtliche Jugendamt. Hier muss die Hilfe beantragt werden. Mit dem zuständigen Jugendamt wird zu Beginn der Maßnahme ein Hilfeplan erarbeitet, der als Grundlage für die Ausgestaltung der Unterstützung dient. Für den Hilfeempfänger/die Hilfeempfängerin ist das Angebot kostenlos.

Wohnangebot für Jugendliche/junge Volljährige mit Erziehungsbeistand

Unsere betreuten Wohnformen bieten Jugendlichen und jungen Volljährigen zwischen 16 und 21 Jahren die Möglichkeit, außerhalb ihres bisherigen Umfeldes, den Übergang in ein eigenverantwortliches Leben zu gestalten. Hierzu dient neben der Bereitstellung von Wohnraum eine ambulante Unterstützung im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII ggf. in Verbindung mit §41 SGB VIII).

Zur Verfügung steht eine Wohngemeinschaft mit vier Plätzen im Zentrum von Straubing sowie verschiedene Einzelwohnungen in Straubing und Umgebung. Die Anmietung der Räumlichkeiten erfolgt über ein Untermietverhältnis zwischen dem Bewohner/der Bewohnerin und dem Betreuungsverein 1:1 e.V.

Ziele unserer Arbeit sind die Förderung der Selbstständigkeit durch aufsuchende Beratung, Begleitung und Anleitung sowie der Beitrag zum Abbau von Entwicklungsschwierigkeiten.

Mögliche Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Erarbeitung eines sicheren Umgangs mit finanziellen Mitteln
  • Schulische und berufliche Integration
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Ausbau lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Erarbeiten einer positiven Tagesstruktur
  • Förderung der seelischen Gesundheit
  • Vermittlung an weiterführende Angebote

Auch Jugendlichen und jungen Volljährigen mit vorliegendem oder sich anbahnendem Suchtverhalten, können wir in diesem Rahmen ein passgenaues Hilfsangebot zur Verfügung stellen. Hierzu dient die Auswahl einer spezialisierten Fachkraft sowie die enge Zusammenarbeit mit der vereinsinternen Jugendsprechstunde.

Auftraggeber ist das örtliche Jugendamt. Hier muss die Hilfe beantragt werden. Mit dem zuständigen Jugendamt wird zu Beginn der Maßnahme ein Hilfeplan erarbeitet, der als Grundlage für die Ausgestaltung der Unterstützung dient. Für den Hilfeempfänger/die Hilfeempfängerin ist das Angebot kostenlos.

Team